Flugbetriebsordnung


RC-Modell-Flieger Club
Ulm/Neu-Ulm e.V.


Flugbetriebs- und Platzordnung

 

Als Grundlage dieser Flugbetriebsordnung dient die Erlaubnis des Luftamtes Südbayern
(Az. 315-7841 c - 9/79) vom 08.08.1979 und Ergänzung vom 25.10.1989 unter Ziffer 3.12.

Sie ist auch in allen anderen nicht in dieser Flugbetriebsordnung genannten Fällen bindend und kann jederzeit in der Vereinshütte eingesehen werden. Zusätzlich zu den Regelungen der Flugbetriebsordnung sind alle gesetzlichen Regelungen einzuhalten.

Die Kenntnisnahme der Flugbetriebsordnung ist durch Unterschrift der Neumitglieder in der zugeschickten Antwortkarte zu bestätigen.

1. Benutzung des Fluggeländes

Das Fluggelände darf nur benutzt werden von:

a) Mitgliedern des RC-Modell-Flieger Club Ulm/Neu-Ulm e.V.
Jeder Pilot ab 7 Jahren (ohne Ausnahmen) braucht zum Fliegen einen DMFV Kenntnisnachweis (für Modelle über 2 kg oder Flughöhe über 100m). Das Mindestalter für Piloten mit Alleinflugerlaubnis des Vorstandes bei Modellen über 2kg ist 12 Jahre. Ebenfalls muss jeder Pilot beim Luftfahrtbundesamt registriert sein und die Registrierungsnummer (eID) ist an den Modellen anzubringen.
Der Leitfaden „Modellflugbetrieb im DMFV“ muss neben der Flugbetriebsordnung beachtet werden.
b) gelegentlich von Gästen eines Mitgliedes oder von Mitgliedern eines anderen Vereins nach Absprache mit dem Flugleiter. Voraussetzung ist das Vorlegen des Nachweises einer Verbandszugehörigkeit mit Betriebsgenehmigung, einem gültiger Kenntnisnachweis, einer LBA Registrierung und einer gültigen Modellflug-Haftpflichtversicherung. Die Anwesenheit eines Mitglieds ist dabei Voraussetzung.
c) Versuchsfliegen eines Anfängers in Lehrer/Schüler-Konfiguration , wobei der Lehrer ein Vereinsmitglied sein muss. Versuchsfliegen kann auch an 3-4 Tagen wiederholt werden, danach hat der Anfänger über eine Mitgliedschaft zu entscheiden.
d) Teilnehmer eines Wettbewerbes oder Flugtages. Voraussetzung ist der Nachweis einer Verbandszugehörigkeit mit Betriebsgenehmigung, ein gültiger Kenntnisnachweis, einer LBA Registrierung und einer gültigen Modellflug-Haftpflichtversicherung.

2. Flugzeiten

Diese sind: Mo. - Fr. 9:00 – 12:00 und 14:00 – 20:00 Uhr
Samstag 10:00 – 13:00 und 15:00 – 19:00 Uhr
So.-Feiertage 10:00 – 13:00 und 15:00 – 19:00 Uhr

Diese Bestimmungen beziehen sich nur auf Modelle mit Verbrennungsmotor. In jedem Fall ist jedoch der Flugbetrieb 30 Min. vor Sonnenuntergang einzustellen.


3. Flugsicherheitsregeln

Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere die Sicherheit anderer Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört wird.
a) Modelle
Es dürfen nur Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, deren Schallpegel bei Volllast den Wert von 81 dB(A) nicht überschreiten. Dieser Wert wird gemessen in 7 m Abstand, 1 m Höhe und 90 Grad zur Abgasausstoßrichtung des Auspuffs zum Modell.
b) Zuschauer
Zuschauer dürfen sich bei Flugbetrieb nur in dem dafür vorgesehen Raum hinter dem Sicherheitszaun und der Abschrankung aufhalten. In Begleitung eines Mitgliedes kann ein Besucher auch bei Flugbetrieb den Vorbereitungsraum betreten.
Fahrzeuge dürfen nur den Zufahrtsweg und die ausgewiesenen Parkplätze benutzen.
Bei einer vollständigen Belegung des Hauptparkplatzes am Gelände (ca. 20 PKW) sind Fahrzeuge von Mitgliedern oder Gästen auf dem Zufahrtsweg so abzustellen, dass der Verkehr auf dem Weg nicht behindert wird und die angrenzenden Grundstücke nicht beschädigt werden. Die Einflugzone ist auf jeden Fall freizuhalten.
Das Vorfahren zum Be- und Entladen von Modellen ist in diesem Fall kurzfristig gestattet.
Während des Start- und Landevorganges müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und/oder beweglichen Hindernissen sein.
Bei schlechten Parkplatzverhältnissen durch große Bodenfeuchtigkeit z.B. im Herbst, Winter und Frühjahr kann der Platz durch den Vorstand gesperrt werden.

4. Kontrolle der Sendefrequenzen

a) Regelung für 27 Mhz, 35 Mhz und 40 Mhz:
Hierzu dient die an der Hütte angebrachte Frequenz-Belegungstafel. Jeder am Modellflugplatz eintreffende Pilot hat sich sofort und auf jeden Fall vor Inbetriebnahme seines Senders anhand der Tafel davon zu überzeugen, dass seine Frequenz frei ist. Ist dies der Fall, belegt er die entsprechende Frequenz mit seinem Namensschildchen. Gültigkeit haben nur die vom Verein ausgegeben Namensschildchen. Danach hat sich der Pilot unverzüglich beim Flugleiter (wenn vorhanden) zu melden, um den Namen mit der Kanalnummer ins Flugleiterprotokoll eintragen zu lassen. Bei Kanal-Doppelbelegung haben sich die Piloten untereinander abzusprechen und die Flugzeiten aufzuteilen.
Kein Pilot hat Vorrecht oder exklusiv-Recht auf einen bestimmten Kanal (absolut freie Kanalwahl)!
Beendet der Pilot seinen Flugbetrieb, so hat er sein Namensschildchen wieder abzuhängen und sich beim Flugleiter (falls vorhanden) abzumelden.
b) Regelung für 2,4 Ghz:
vor Aufnahme des Flugbetriebs hat sich der Pilot unverzüglich beim Flugleiter (wenn vorhanden) zu melden, um den Namen, Beginn,
Frequenz , Typ, Modellbezeichnung ins Flugleiterprotokoll eintragen zu lassen. Beendet der Pilot seinen Flugbetrieb hat er sich beim Flugleiter abzumelden. Eine Belegung der Frequenz mit Namensschild auf der Frequenztafel ist nicht erforderlich.

5. Flugräume u. Flugverfahren

a) Flugräume
Die Flugmodelle dürfen - jeweils ausgehend von der Mitte der Start- u. Landebahn - nach Osten bis zu einer Entfernung von 200 m und nach Süden bis zu 300 m betrieben werden. Im Westen ist die Grenze die gedachte Verlängerung der Pappelreihe. Bei Landeanflügen von Norden darf ausnahmsweise und nur mit gedrosseltem Motor (nur Verbrenner) bis zu 300 m geflogen werden.
Mindestflughöhe über Wegen und Straßen ist 50 m (Ausnahme ist zum Start und zur Landung die südl. Zufahrt zum Platz), bei Annäherung von Fahrzeugen und Personen ist das Überfliegen gänzlich untersagt. In horizontaler Richtung dürfen sich Flugmodelle anderen Verkehrsteilnehmern höchstens auf 50 m nähern (wenn sie nicht hinterm Sicherheits-Zaun oder Absperrung stehen).
Der Überflug von Piloten- und Vorbereitungsraum, Parkflächen und Zuschauerbereich ist nicht gestattet. Das Überfliegen von einzelnen Personen und Tieren im Flugraum hat mit einer Flughöhe von 25m oder mehr zu erfolgen.
b) Flugverfahren
Flugmodelle haben bemannten Luftfahrzeugen stets auszuweichen. Bei Annäherung eines bemannten Luftfahrzeuges ist sofort die Landung einzuleiten und der Flugmodellbetrieb ist einzustellen.
Feldbestellung hat Vorrang. Soweit auf den umliegenden Feldern während des Flugbetriebs gearbeitet wird, darf dieses Gebiet nicht überflogen werden.
Das Betreten der Start- u. Landebahn während des Flugbetriebs ist nur zum Start des Modells und zum Zurückholen nach der Landung gestattet.
Nach dem Start des Modells (Auch Schleppgespanne) müssen sich die Piloten an einen festgelegten Pilotenstandplatz begeben. Piloten haben beim Fliegen stets zusammen zu stehen.
Neue Modellflugpiloten müssen ihre fliegerische Fähigkeit beweisen, bevor sie allein fliegen dürfen. Anfänger dürfen nur unter Aufsicht eines erfahrenen Piloten fliegen, der unter Umständen sofort eingreifen kann.
An Tagen mit viel Flugbetrieb ist das Einlaufen lassen von Motoren, sowie unnötig langer Lauf der Motoren vor dem Start zu unterlassen, da dies den Flugbetrieb empfindlich stören würde.
Hunde sind auf dem Flugplatz bei Flugbetrieb an der Leine zu halten.
Das Betreiben von Flugmodellen unter Alkoholgenuss, Drogenmissbrauch und Medikamenteneinwirkung unterliegt den gesetzlichen Vorschriften der Luftverkehrsordnung (Alkohol 0,0 Promille).

6. Flugleiter und Maßnahmen zur Durchführung dieser Bestimmungen

  • Der Flugbetrieb darf nur unter Aufsicht eines sachkundigen (1 Jahr Mitglied im Verein und Einweisung in den Flugleiterdienst), erwachsenen Flugleiters durchgeführt werden, wenn mehr als 2 Flugmodelle in der Luft sind oder sich mehr als 2 Flugmodelle einsatzbereit (aufgebaut mit funktionsfähiger Fernsteueranlage) auf dem Flugplatz befinden.
  • Flugleiter macht immer der erste anwesende erwachsene Pilot am Flugplatz und bestätigt das durch Eintragung in den Flugleiterbericht
    (mit Absprache kann auch ein Anderer den Flugleiterdienst übernehmen). Er behält dieses Amt so lange, bis der Flugbetrieb beendet ist, oder er den Dienst an einen anderen Flugleiter durch Eintragung ins Flugleiterprotokoll übergeben hat.
  • Übernimmt kein Pilot den notwendigen Flugleiterdienst, so begehen alle anwesenden Piloten eine Ordnungswidrigkeit und können ggfs, ( z.B. bei Unfällen) auch haftbar gemacht werden.
  • Der Flugleiter darf am allgemeinen Flugbetrieb nicht teilnehmen. Will er selber fliegen, so muss er für diese Zeit den Flugbetrieb für die anderen Piloten untersagen oder es wird ein zweiter Flugleiter eingetragen, der für diese Zeit den Flugleiter übernimmt.
  • Der Flugleiter soll seinen Dienst nach ca. 2 Stunden an einen anderen Piloten (im Regelfall der zweite anwesende Pilot) durch Eintragung ins Flugleiterprotokoll übergeben. Das gleiche gilt, wenn er vorzeitig den Flugplatz verlässt. Ist kein Pilot bereit den Flugleiterdienst zu übernehmen, so muss der Flugleiter den Flugbetrieb beenden und dies im Flugleiterprotokoll vermerken. Wenn die noch anwesenden Piloten ohne den notwendigen Flugleiter weiterfliegen, so begehen alle anwesenden Piloten eine Ordnungswidrigkeit und können ggfs. (z.B. bei Unfällen) auch haftbar gemacht werden.
  • Der Flugleiter muss als solcher erkennbar sein (Armbinde, Käppi...).
  • Flugmodellsteuerer müssen den Anweisungen des Flugleiters Folge leisten.
  • Nur der Flugleiter ist in allen Angelegenheiten, die den Flugbetrieb betreffen weisungsbefugt. Er ist für die Sicherheit und Ordnung auf dem gesamten Fluggelände verantwortlich.
  • Der Flugleiter muss ein Flugleiterprotokoll erstellen (auf dem ausliegenden Formblatt „Tagesbericht“), in dem die Übernahme dieser Funktion mit Datum und Uhrzeit, sowie alle Unregelmäßigkeiten festzuhalten sind.
    Wird kein Flugleiter benötigt (weniger als 2 Flugmodelle in der Luft oder einsatzbereit auf dem Flugplatz), so muss die Anwesenheit schon ab einem Piloten auf dem Tagesbericht mit den aufgeführten Punkten (Name, Beginn/Ende, Typ, Modellbezeichnung) eingetragen werden. Kommt nach dem zweiten ein dritter Pilot hinzu, so trägt sich der erste Pilot zusätzlich auf dem Tagesbericht als Flugleiter ein.
  • Der Flugleiter muss wenn notwendig die Frequenzen überwachen und die vollständige Anbringung der Namensschildchen (bei 25 Mhz, 35 Mhz und 40 Mhz) an der Frequenztafel kontrollieren.
  • Der Flugleiter soll nur so viele Piloten gleichzeitig fliegen lassen, wie er sicher überwachen kann. Er hat vor allem Piloten vor Personen oder Tieren, die den Zufahrtsweg überqueren, zu warnen!
  • Der Flugleiter muss sich im Zweifelsfall vom jeweiligen Piloten nachweisen lassen, dass der zulässige Schalldruck von 81 dB nicht überschritten wird.
  • Der Flugleiter soll nach eigenem Ermessen mobile Sicherheitseinrichtungen wie Absperrketten, Fangzaun und Schilder zum Einsatz bringen.
  • Der Flugleiter muss sich von der Flugtauglichkeit des Piloten und insbesondere des Modells überzeugen. Ist ein sicherer Modellflugbetrieb nicht möglich, muss der Flugleiter die Starterlaubnis verweigern.
  • Der Flugleiter muss zum Betrieb eines Strahltriebwerkes sämtlichen anderen Flugmodellen den Flugbetrieb untersagen.
    Es dürfen nur der Pilot und erforderliche Helfer im Vorbereitungsraum und auf der Startbahn anwesend sein. Der Pilot muss einen Feuerlöscher am Ort des Geschehens bereithalten.
  • Der Flugleiter hat ansonsten für die Einhaltung aller Regeln und Anweisungen der Flugbetriebsordnung Punkt 1-5 zu sorgen.
  • Beschwerden gegen den Flugleiter sind nur dem Vorstand und nur in schriftlicher Form mitzuteilen.
  • Der Flugleiter muss dem grob gegen die Flugbetriebs- und Platzordnung verstoßenden Piloten für den Rest dieses Flugtages Startverbot erteilen und den Vorstand informieren. Bei wiederholten groben Verstößen dieses Piloten behält sich der Vorstand das Recht auf weitere Sanktionen vor.

7. Rücksichtnahme

Diese Sicherheitsregeln allein können einen reibungslosen Flugbetrieb nicht garantieren. Rücksicht, Hilfsbereitschaft und ein gesunder Menschenverstand eines jeden Modellfliegers sollen dazu beitragen, dass die Rechte des Anderen respektiert werden und dass in gegenseitiger Kameradschaft ein sicherer und reibungsloser Flugbetrieb durchgeführt werden kann.

8. Notfallplan

Bei Unfällen ist der Vorstand unter Tel. 0731 5547, Mobil: 0159 0245 4234 und ggf. der Rettungsdienst unter 112 zu informieren und das Ereignis im Flugbuch zu vermerken.Die Erste-Hilfe-Ausrüstung befindet sich im Kasten Eingangsbereich Hütte.

Überarbeitet und neu vorgegeben
Ulm, im April 2023
MFC Ulm/Neu-Ulm e.V.
Der Vorstand
Gez. Erich Lohmiller, 1. Vorsitzender

Übersichtsplan Flugräume
(hängt im Maßstab 1 : 5000 im Schaukasten an der Hütte)