Gebührenordnung des MFC Ulm/Neu-Ulm e.V. ab dem 28.02.2018
Folgende Beiträge und Umlagen gelten am dem 28.02.2018:
Beiträge:
Schüler bis 14 Jahre | 40,-- € | pro Jahr**) |
Jugendliche bis 18 Jahre | 60,-- € | pro Jahr*)**) |
Erwachsene ab 18 Jahre | 107,-- € | pro Jahr**) |
passive Mitglieder | 46,-- € | pro Jahr |
Aufnahmegebühr | 11,--€ | einmalig |
Hüttenbaustein | 26,--€ | einmalig (nicht für Schüler und Jugendliche) |
Platzumlage Erwachsene | 308,--€ | bei Eintritt 152,--€, dann 3 jährliche Raten zu jeweils 52,--€ ab dem darauf folgenden Jahr |
Platzumlage Schüler und Jugendliche |
154,--€ | von Eintritt bis zur Volljährigkeit keine Umlage; ab 18 Jahre sind in den darauffolgenden 2 Jahren jeweils 77,--€***) zu entrichten |
*) Erwachsene bis 25 Jahre, die sich in Ausbildung befinden, bzw. ein freiwilliges soziales Jahr o.Ä. ableisten, können mit Nachweis einen Antrag auf Jugendlichenstatus stellen.
**) Bei schwerbehinderten Mitgliedern reduziert sich der Jahresbeitrag bei Nachweis um den entsprechend reduzierten DMFV-Beitrag (derzeitig um 8.- € pro Jahr bei Erwachsenen und 2.- € bei Jugendlichen).
***) Die Platzumlage „Erwachsene“ ist von Jugendlichen, die als Mitglieder den Erwachsenenstatus erreichen, nicht zu entrichten.
Anmerkung: Die Jahresbeiträge beinhalten Mitgliedschaft und weltweiten Versicherungsschutz beim DMFV mit 3 Mio. € Deckungssumme (nicht bei passiven Mitgliedern). Die Platzumlage und der Hüttenbaustein sind einmalige Zahlungen. Erfolgt nach einer gekündigten Mitgliedschaft später ein Wiedereintritt und die Umlagen wurden bei erster Mitgliedschaft bereits bezahlt, so sind diese nicht erneut zu bezahlen. Bei einer eventuellen Erhöhung des DMFV-Beitrags werden die Mitgliedsbeiträge entsprechend angepasst.
Übersteigt bei Eintritt von mehreren Familienmitgliedern die Summe der Platzumlagen die Erwachsenenumlage, so ist die Platzumlage und der Hüttenbaustein von nur einem Erwachsenen zu entrichten.
Beschlossen am 28.02.2018
Erich Lohmiller